I. Name und Zweck
Art. 1 Name
Unter dem Namen Verein Werdenberger Namenbuch besteht eine ideelle Vereinigung in der Form eines Vereins gemäss ZGB 60 ff.
Art. 2 Zweck
Der Verein Werdenberger Namenbuch bezweckt die Schaffung und Publikation eines Namenbuchs der Werdenberger Gemeinden. Er bildet die Trägerschaft dieses wissenschaftlichen Projektes und vertritt es gegen aussen.
Mit der Durchführung von öffentlichen Vorträgen und Exkursionen und mit der Vermittlung didaktischer Impulse in den Schulen trägt er nach seinen Möglichkeiten dazu bei, Fakten und Zusammenhänge aus der ererbten Vielfalt der einheimischen Namenwelt zu verbreiten und damit das allgemeine Wissen und Interesse an dieser zu fördern.
II. Mitgliedschaft
Art. 3 Voraussetzungen
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche das Projekt Werdenberger Namenbuch in ideeller und finanzieller Form unterstützen wollen. Der jährliche Mitgliederbeitrag ist bis zum 30. Juni zu entrichten und beträgt Fr. 50.- für natürliche und Fr. 100.- für juristische Personen.
Art. 4 Erwerb
Die Mitgliedschaft wird erworben, indem der Vorstand einen entsprechenden Antrag des Bewerbers gutheisst. Gegen einen ablehnenden Entscheid des Vorstandes kann innert 30 Tagen zuhanden der Mitgliederversammlung rekurriert werden.
Art. 5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Austritt: Die Austrittserklärung hat schriftlich mit einmonatiger Frist auf das Ende eines Kalenderjahres zu erfolgen.
Ausschluss: Der Vorstand kann ein Mitglied ausschliessen, wenn es den Beitrag verweigert oder wenn seine Handlungen den Interessen des Vereins krass zuwiderlaufen. Das betroffene Mitglied ist auf Wunsch anzuhören und hat das Recht, innert 30 Tagen einen Rekurs an die Mitgliederversammlung zu erheben.
III. Organisation
Art. 6 Organe
Die Organe des Vereins Werdenberger Namenbuch sind:
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
3. Projektleitung
1. Mitgliederversammlung
Art. 7 Aufgaben, Befugnisse
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins Werdenberger Namenbuch. Sie setzt sich aus den Mitgliedern zusammen und steht unter dem Vorsitz des Präsidenten. Sie ist zuständig für:
1. Wahl des Vorstandes
2.Wahl des Projektleiters
3. Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung
4. Erlass und Revision der Statuten
5. Behandlung von Rekursen gemäss Art. 4 und 5 der Statuten
6. Festsetzung des Mitgliederbeitrages
Art. 8 Durchführung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können auf Begehren des Vorstandes, des Projektleiters oder eines Zehntels der Mitglieder einberufen werden.
Jedes Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme und ist berechtigt, Anträge zu stellen.
2. Vorstand
Art. 9 Aufgaben, Befugnisse
Der Vorstand des Vereins Werdenberger Namenbuch hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
1. Vertretung des Vereins gegenüber Dritten
2. Aufsicht über Arbeitsgang und Mittelverwendung
3. Genehmigung des Budgets
4. Treffen wichtiger personeller Entscheide
5. Vorbereitung der Mitgliederversammlung
6. Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Art. 10 Zusammensetzung, Sitzungen
Der für vier Jahre gewählte Vorstand des Vereins Werdenberger Namenbuch besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Präsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt; im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Der Vorstand tritt so oft zusammen, als es die Geschäfte erfordern. An den Vorstandssitzungen ist der Projektleiter ebenfalls in beratender Funktion anwesend.3
3. Die Projektleitung
Art. 11 Aufgaben, Befugnisse
Der Projektleiter des Werdenberger Namenbuchs hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
1. Wissenschaftliche Leitung und Geschäftsführung
2. Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes
3. Vertretung des Projektes gegenüber Geldgebern und Öffentlichkeit
4. Rechenschaftsablage gegenüber dem Vorstand
5. Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern
IV. Finanzen
Art. 12 Finanzierung
Der Verein Werdenberger Namenbuch bestreitet seine Ausgaben mit:
1. den Beiträgen von Gönnern
2. den jährlichen Mitgliederbeiträgen
Art. 13 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins Werdenberger Namenbuch haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
V. Statutenrevision / Auflösung
Art. 14 Statutenrevision, Auflösung des Vereins£Betreffende Anträge sind dem Vorstand schriftlich einzureichen. Beide Vorlagen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder.
Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung genehmigt und rechtmässig in Kraft gesetzt.
Grabs, den 26. Juni 2001
Der Tagespräsident: Dr. Heinz Schlegel, Malans SG
Der Protokollführer: Prof. Dr. Hans Stricker, Grabs
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